Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Besuch bei uns
Wann vereinbare ich einen Termin für die Vorsorge meines Kindes?
Ca. 2 Monate vor dem nächsten Vorsorgetermin Ihres Kindes. Der Zeitraum, in dem die Vorsorgen gemacht werden sollten, steht vorne auf dem gelben Untersuchungsheft Ihres Kindes.
Kann ich in die Praxis kommen, wenn mein Kind akut erkrankt ist?
Ja, Sie können mit Ihrem Kind in die Akutsprechstunde kommen.
Was sollte ich zur Vorsorge meines Kindes mitbringen?
Informationen hierzu haben wir bei den Leistungen unter Vorsorgeuntersuchungen U2-J2 aufgeführt.
Darf ich meinem Kind vor der Untersuchung durch die Ärztin Medikamente gegen Fieber und Schmerzen geben?
Ja, dass dürfen Sie gerne tun, da es sich dann wohler fühlt und die Ärztin Ihr Kind besser untersuchen kann.
Kann ich mit einem fiebernden Kind zur Impfung kommen?
Nein, dann können wir die Impfung nicht durchführen. Hat Ihr Kind nur leichte Erkältungssymptome ohne Fieber, dann können wir es impfen.
Wann sollte der Hüftultraschall bei meinem Kind gemacht werden?
In der Regel zwischen der 3. und 6. Lebenswoche, sollte der Hüftultraschall erfolgen.
Folgerezepte und Überweisungen
Folgerezepte und Folgeüberweisungen können per E-Mail bei chronischen Erkrankungen bestellt werden. Wir bearbeiten Ihre Anfrage innerhalb von 1 - 2 Werktagen und benötigen bei Abholung die Versicherungskarte Ihres Kindes.